🌐Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus
Es wird den Industrien umfassende Unterstützung bei ihrem Dekarbonisierungsprozess bieten.
Der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM) wird von Importeuren verlangen, Zertifikate im Wert des Kohlenstoffpreises zu erwerben, wenn Waren nicht den EU-Standards für die Kohlenstoffpreisgestaltung entsprechen.
Die Verordnung wurde im Mai 2023 genehmigt und sieht eine Übergangsphase vor, bevor die volle Umsetzung im Januar 2026 erfolgt. Während dieser Phase müssen Importeure die durch ihre Importe verursachten Treibhausgasemissionen melden.
Sobald der Mechanismus in Kraft tritt, müssen Importeure jährlich die Menge der importierten Waren erklären und die entsprechenden CBAM-Zertifikate vorlegen. Der Mechanismus wird zunächst auf kohlenstoffintensive Produkte angewendet, und sein Anwendungsbereich kann erweitert werden.
Die Verordnung schließt bestimmte Länder und Gebiete aus, aber die Möglichkeit, die Liste basierend auf bestimmten Kriterien zu ergänzen oder zu ändern, ist vorgesehen.
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